Dissoziative Amnesie
Das Hauptmerkmal der Dissoziativen Amnesie ist die Unfähigkeit der betroffenen Person, sich an bedeutende Informationen aus der eigenen Lebensgeschichte zu erinnern. Gewöhnlich steht der Gedächtnisverlust in Zusammenhang mit einem belastenden oder traumatischen Lebensereignis wie z.B. Selbstverletzungen, Suizidversuche, Gewaltausbrüche. Die Amnesie zeigt sich meistens in Form einer oder mehrerer Gedächtnislücken, wenn die betroffene Person ein Ereignis rückblickend betrachtet. Seltener macht sich die Amnesie durch einen plötzlichen Beginn bemerkbar.
Man kann mehrere Formen des Gedächtnisverlusts im Rahmen einer Dissoziativen Amnesie unterscheiden:
lokalisierte Amnesie: Die Person erinnert sich nicht mehr an Ereignisse in einem begrenzten Zeitabschnitt, z.B. an die ersten beiden Tage nach einem Autounfall.
generalisierte Amnesie : Die Person hat keinerlei Erinnerung an ihr bisheriges Leben.
kontinuierliche Amnesie: Die Person erinnert sich von einem bestimmten Zeitpunkt bis in die Gegenwart an nichts.
systematisierte Amnesie: Die Person hat keinerlei Erinnerungen an bestimmte Aspekte ihres Lebens. Manche Betroffene erinnern sich z.B. nicht mehr an ihre Familienangehörigen.
Die häufigste Form der Dissoziativen Amnesie ist die lokalisierte Amnesie. Die anderen Formen sind eher selten. Falls sie diagnostiziert werden, kommt es später oft zu einer Änderung der Diagnose in eine andere Störungsform, weil neben der Amnesie noch Symptome entdeckt werden, durch die die Kriterien einer anderen psychichen, oft einer anderen dissoziativen Störung erfüllt werden.
Neben dem Gedächtnisverlust klagen Personen mit Dissoziativer Amnesie manchmal auch über
-depressive Symptome
-Angst
-Depersonalisation
-Trancezustände
-Analgesie (Schmerzunempfindlichkeit)
-sexuelle Funktionsstörungen.
Zudem kann es zu plötzlichen Aggressionsausbrüchen, selbstverletzendem und suizidalem Verhalten kommen. Man hat auch eine erhöhte Suggestibilität und Hypnotisierbarkeit bei Personen mit Dissoziativer Amnesie festgestellt.
Wichtig:
Die Dissoziative Amnesie kann nur dann diagnostiziert werden, wenn der Gedächtnisverlust nicht ausschließlich im Rahmen einer Dissoziativen Identitätsstörung (Multiple Persönlichkeitsstörung), Dissoziativen Fugue, Posttraumatischen Belastungsstörung , Akuten Belastungsstörung und Somatisierungsstörung auftritt. Es handelt sich auch nicht um eine Dissoziative Amnesie, wenn der Gedächtnisverlust direkt auf eine körperliche Schädigung durch eine Substanz (Droge, Medikament) oder eine körperliche Erkrankung oder Verletzung zurückgeführt werden kann.
Die Dissoziative Störung wird - auch aufgrund der strengen Diagnosekriterien - nur selten diagnostiziert. Die Prävalenz wird auf maximal 0,1 Prozent geschätzt.
_________________
Lache niemanden aus, der gerade drei Schritte rückwärts geht..... Er könnte grade Anlauf nehmen!
|