Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines unparteiischen fachlichen Dritten (Schlichter), eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen.
Häufig haben Opfer und Täter schon vor der Straftat miteinander zu tun gehabt, häufig ist die Tat der vorläufige Höhepunkt eines Streits. Aber auch wenn sie zuvor nicht miteinander bekannt waren, ist durch die Ereignisse ein Konflikt zwischen ihnen entstanden. Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Verstehen, Information, Aussprache, Entschuldigung und Bemühungen um Wiedergutmachung. Das Gespräch wirft oftmals ein neues Licht auf die Rollen von Opfer und Täter und kann dadurch nachhaltig zur Verarbeitung der entstandenen Probleme beitragen.
Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig
• Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung,
• eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung und
• die Berücksichtigung der Täter-Bemühungen im Strafprozess.
In der Strafrechtspflege ist der Täter-Opfer-Ausgleich eine neue Form, mit der Kriminalität umzugehen, weil diese Regelung nicht an der Person bzw. an der Straftat, sondern an der Autonomie der Parteien ansetzt. Als Konfliktbearbeitung bei Straftaten steht der Täter-Opfer-Ausgleich in engem Zusammenhang mit anderen Vermittlungskonzepten, die sich seit einem guten Jahrzehnt unter dem Begriff "Mediation" entwickelt haben und in verschiedenen Bereichen Anwendung finden.
Insbesondere im Bereich von Trennung und Scheidung, aber auch bei Auseinandersetzungen in Schulen, Nachbarschaftskonflikten sowie im Arbeits-, Umwelt- oder Wirtschaftsrecht besteht eine deutlich zunehmende Tendenz zu außergerichtlichen Regelungen von Streitfällen. Diese Form der Verarbeitung gewinnt an Bedeutung in dem Maße, wie persönliche und soziale Beziehungen betroffen sind und im Hinblick auf sozialen Frieden einer Gestaltung bedürfen.
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